summarische Anmeldung

summarische Anmeldung
Verzeichnis der gestellungspflichtigen Waren, das bei der Zollstelle nach vorgeschriebenem Muster abzugeben ist, wenn sich die weitere Zollbehandlung nicht unmittelbar an die  Gestellung anschließt, um der Zollstelle eine Prüfung der Vollständigkeit der Ladung zu ermöglichen. Die summarisch angemeldeten Waren werden alsdann an den Orten verwahrt, die die Zollstelle festgelegt hat. Während bislang die s.A. im Anschluss an die Gestellung abzugeben war, wird im Rahmen der Sicherheitsstrategien eine Verlagerung vor die Einfuhr angestrebt, um bereits vor dem Eintreffen der Waren eine Risikoanalyse durchführen zu können.

Lexikon der Economics. 2013.

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